Genehmigung von Tierversuchen: Die rechtliche Situation in Deutschland
In Deutschland und auch in vielen anderen Ländern gibt es strenge Kontrollen, um Tierversuche auf ein Minimum zu beschränken. Das deutsche Tierschutzgesetz - eines der strengsten im internationalen Vergleich - regelt den Umgang mit Tierversuchen. Dort ist im fünften Abschnitt (§§ 7-10 TSchG) genau definiert, was ein Tierversuch ist und wann und unter welchen Voraussetzungen ein solcher durchgeführt werden darf. Für jeden einzelnen Versuch an Wirbeltieren benötigen die Forscherinnen und Forscher die Genehmigung durch die zuständige Behörde.
Der Antrag auf Genehmigung eines Versuchsvorhabens ist schriftlich bei der zuständigen Behörde einzureichen. In dem detaillierten Antrag ist wissenschaftlich genau zu begründen, warum das Forschungsziel ohne den Einsatz von Labortieren nicht erreicht werden kann. Bei der Entscheidung über die Genehmigung oder Ablehnung eines Tierversuchsantrages wird die Behörde durch eine Kommission (§ 15 TSchG) beratend unterstützt, die sich intensiv mit jedem Antrag befasst. Die Mehrheit der Mitglieder dieser Kommission muss die für die Beurteilung von Tierversuchen erforderlichen Fachkenntnisse der Veterinärmedizin, der Medizin oder eine naturwissenschaftlichen Fachrichtung haben. Ein Drittel der Mitglieder wird von der Behörde aus Vorschlaglisten der Tierschutzorganisationen ausgewählt.
Das Tierschutzgesetz bestimmt zudem, dass nur Personen Tierversuche durchführen dürfen, die nachweislich über eine entsprechende Ausbildung verfügen. Wenn ein Versuch mit Schmerzen oder erheblichen Belastungen für das Tier verbunden ist, muss diesem in der Regel ein ausreichend dosiertes Schmerz- oder Betäubungsmittel verabreicht werden. Das Gesetz stellt somit sicher, dass alle Tierversuche so schonend wie möglich durchgeführt werden und das Tier so wenig wie möglich belasten.
Auch die Tierhaltung und die Durchführung der Versuche werden genauestens kontrolliert: das Gesetz schreibt vor, dass sie durch einen unabhängigen Tierarzt überwacht werden.