Labortiere und Tierschutz
Für eine Forschungsorganisation ist die Arbeit mit Tieren unverzichtbar – wer biologische Zusammenhänge verstehen will, muss auch Tierversuche machen. Das Wohl der Versuchstiere ist dabei allen mit Tierversuchen befassten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Max-Planck-Gesellschaft ein besonderes Anliegen: Tierschutz, bestmögliche Haltungsbedingungen und ein verantwortungsvoller Umgang mit den Tieren sind ihnen eine ethische Verpflichtung, stehen aber auch in ihrem ureigenen Interesse – sie sind unabdingbare Voraussetzung dafür, dass verwertbare und reproduzierbare wissenschaftliche Ergebnisse entstehen. Jeder Versuch wird sorgfältig geplant, mögliche Alternativen werden abgewogen. Auch bei der Pflege und Unterbringung der Labortiere werden große Anstrengungen unternommen. Die Betreuung der Tiere liegt in den Händen erfahrener Tierärztinnen und qualifizierter Tierpfleger.
Die Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen in der Max-Planck-Gesellschaft sind darauf bedacht, die Anzahl der Tierversuche wie auch die Belastung der Tiere in den einzelnen Versuchen so gering wie möglich zu halten. Bei der Planung und Durchführung der Versuche wenden sie das so genannte 3-R-Prinzip an. 3-R steht für „reduce, refine, replace“ - im Deutschen könnte man sinngemäß sagen „vermindern, verbessern, vermeiden“: Die Zahl der Tiere pro Versuch wird auf das unbedingt erforderliche Minimum reduziert (reduction); die Durchführung der Versuche und die Haltung der Tiere werden so optimiert, dass die Belastung der Tiere so gering wie möglich ist (refinement), Tierversuche werden durch Alternativmethoden ersetzt, wann immer dies möglich ist (replacement).
Strenge Vorschriften kontrollieren in Deutschland die tierexperimentelle Forschung wie kaum einen anderen Bereich der Tierhaltung und –nutzung. Jeder Tierversuch an einem Wirbeltier ist genehmigungspflichtig und die Zulassungsbehörden überprüfen in jedem Einzelfall, ob der Versuch unerlässlich ist oder ob die angestrebten Erkenntnisse auch auf andere Weise gewonnen werden können. Vertreter der zuständigen Behörden haben jederzeit Zutritt zu den Versuchsanlagen und Tierställen.
Tierversuche und Ersatz- und Ergänzungsmethoden zum Tierversuch stehen in einem engen Zusammenhang. Im finanziellen Umfang der Forschungsförderung für Grundlagenforschung nehmen Ersatz- und Ergänzungsmethoden bereits seit langer Zeit einen größeren Raum ein als die Tierversuche selbst.